Neue Richtlinien für die Förderung von Schwerlastenfahrräder
Ab dem ersten März 2021 gelten neue „Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft und in Kommunen.
Die folgenden Informationen richtet sich an Personen, Unternehmen oder Organisationen, die sich für die Förderung interessieren und einen Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen wollen.
Antragsberechtigt für eine Förderung sind: